Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Hausnotrufsysteme

In Notfällen kann eine rasche Verständigung der Einsatzkräfte Leben retten. Besonders ältere Menschen, die alleine leben, können in die Lage kommen, beispielsweise nach einem Sturz in ihrer Wohnung das Telefon nicht mehr erreichen zu können und vielleicht tagelang ohne Hilfe ausharren zu müssen.

Um solche Situationen zu verhindern, gibt es eine Reihe von Notrufsystemen ("Hausnotruf", "Heimnotruf", "Seniorenalarm"), die es Ihnen ermöglichen, nur durch einen Knopfdruck und ohne eine Nummer wählen zu müssen, Hilfe zu holen. Die Sprechverbindung wird automatisch hergestellt.

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen gibt es den "Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen" in ganz Österreich. Per E-Mail (gehoerlosennotruf@polizei.gv.at), Fax oder SMS an die kostenlose Nummer 0800/133 133 können Sie im Notfall Polizei, Feuerwehr oder Rettung verständigen. Der Wiener Taubstummen-Verein bietet auf seinen Seiten ein Fax-Notruf-Formular sowie eine Anleitung zum SMS-Notruf an.

Weiterführende Links

Anleitung zum SMS-, Fax-, E-Mail-Notruf (→ WITAF)

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion