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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Erste Hilfe Sofortmaßnahmen sind:

  • Notruf tätigen
  • Gefahrenzone absichern
  • Bergung verletzter Personen
  • Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlagerung
  • Bei Atem-Kreislaufstillstand: Herzdruckmassage und Beatmung
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung

Hier finden Sie eine Anleitung zur stabilen Seitenlage:

1. Arm im rechten Winkel zur Seite: Der näher zur Ersthelferin/zum Ersthelfer liegende Arm der bewusstlosen Person wird im rechten Winkel auf die Seite gelegt.

Stabile Seitenlage: Arm im rechten Winkel zur Seite

Grafik-Quelle: Österreichisches Rotes Kreuz und Österreichischer Zivilschutzverband

2. Stabiles Dreieck bilden: Nun fasst die ersthelfende Person den gegenüberliegenden Arm am Handgelenk und das gegenüberliegende Bein in der Kniekehle und führt das Kniegelenk zum Handgelenk, sodass Arm und Bein mit dem Körper ein stabiles Dreieck bilden.

Stabile Seitenlage: Stabiles Dreieck bilden

Grafik-Quelle: Österreichisches Rotes Kreuz und Österreichischer Zivilschutzverband

3. Kopf nackenwärts überstrecken: Nun wird die bewusstlose Person vorsichtig in die Seitenlage gedreht. Der Kopf muss nackenwärts überstreckt und das Gesicht mit geöffnetem Mund dem Boden zugewandt werden, damit Blut, Erbrochenes oder Schleim abfließen können.

Stabile Seitenlage: Kopf nackenwärts überstrecken

Grafik-Quelle: Österreichisches Rotes Kreuz und Österreichischer Zivilschutzverband

Weiterführende Links

Safety: Selbstschutz Mini-Ratgeber (→ ÖZSV)

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion