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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Informationen zu Normen

Normen – ÖNORMEN, ISO, DIN und andere – sind Regeln, Leitlinien bzw. Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse (z.B. Produkte), die für eine allgemeine und wiederkehrende Anwendung festgelegt wurden. Sie basieren auf gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und zielen auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft ab.

Normen regeln beispielsweise

  • Anforderungen an Produkte,
    um Gebrauchstauglichkeit, Kompatibilität, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten,
  • Verfahren und Abläufe,
    z.B. über die fachgerechte Ausführung von Handwerkerarbeiten oder die Vergabe von Aufträgen, Anforderungen an Managementsysteme (z.B. Qualität, Umwelt),
  • Prüfmethoden und Messverfahren,
    um so die Einhaltung von Grenzwerten oder Anforderungen nachweisen zu können,
  • Begriffe,
    um mit Hilfe einer einheitlichen Terminologie die Verständigung zu erleichtern.

Grundsätzlich sind Normen qualifizierte Empfehlungen, d.h. die Anwendung von Normen erfolgt auf freiwilliger Basis. In besonderen Fällen kann der Gesetzgeber (Bund oder Bundesländer) Normen oder Teile davon durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklären. Dann ist die Einhaltung dieser Normen verpflichtend. Normen können auch zwischen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern vertraglich fixiert werden. Die Nichteinhaltung wäre dann eine Vertragsverletzung.

Normen werden von jenen gemacht, die sie benötigen: von Organisationen, Unternehmen, Wirtschaftszweigen oder Berufen, die für ein bestimmtes Thema eine allgemein gültige und anerkannte Regelung brauchen und diese dann gemeinsam im Konsens entwickeln.

Tipp

Informationen zur Entstehung von Normen finden sich im Kapitel "Normen-Entwicklung".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Austrian Standards Institute