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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023

Hinweis

Am Sonntag, dem 5. März 2023 wurden die 36 Abgeordneten des Kärntner Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags beträgt fünf Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018 statt.

Die Abgeordneten des Kärntner Landtags werden in vier Wahlkreisen gewählt. Sie werden durch die Parteien nominiert. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen.

Als Stichtag wurde der 3. Jänner 2023 bestimmt.

Vorwahltag

Wahlberechtigte konnten ihre Stimme auch schon vor dem Wahltag abgeben, nämlich am Freitag, dem 24. Februar 2023 ("Vorwahlfreitag"). An diesem Tag musste in jeder Kärntner Gemeinde zumindest ein Wahllokal mindestens zwei Stunden lang und jedenfalls zwischen 18 und 19 Uhr geöffnet sein.

Neu

Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch an diesem Tag die Möglichkeit, dieausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Gemeinde abzugeben.

Nähere Informationen zu Landtagswahlen und Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 5. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion