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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Gewinnbenachrichtigungen, Werbefahrten und Haustürgeschäfte

Wer hat nicht schon einmal eine Gewinnbenachrichtigung erhalten und konnte sich nicht erinnern, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben? Oder vielleicht einen Anruf von einer Lotteriegesellschaft, bei dem eine freundliche Dame zum Gewinn bei einer ausländischen Lotterie gratuliert?

Solche Gewinnzusagen sind ein beliebter Trick, um an persönlichen Daten, Kontonummern, Unterschrift oder Geld zu kommen. Meist muss man bei derartigen Angeboten etwas tun, um den Gewinn in Empfang zu nehmen – z.B. an einer Veranstaltung teilnehmen, eine Telefonnummer anrufen oder seine Kontodaten bekannt geben, damit einem der Gewinn überwiesen werden kann. Besagte Veranstaltungen entpuppen sich meist als Verkaufsveranstaltungen, bei denen man unter Druck gesetzt wird, etwas zu kaufen; die Telefonnummern sind Mehrwertnummern, bei denen für jeden Anruf mehr als der üblichen Tarif bezahlt werden muss. Die Kontodaten werden dann nicht für eine Überweisung verwendet, sondern um Geld vom Konto abzubuchen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn man auf eine Werbe- oder "Kaffeefahrt" eingeladen wird. Derartige Angebote locken meist mit einem Ausflug und einem kostenlosen Mittagessen – für eine Person und sogar für eine oder mehrere Begleitpersonen. Verbunden mit derartigen Ausflügen ist die Teilnahme an einer Werbeveranstaltung.

Zwar besteht bei diesen Werbeveranstaltungen nicht die Pflicht, etwas zu kaufen, die Verkäuferinnen/Verkäufer sind jedoch speziell ausgebildet, die Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit manipulativen bzw. teils erpresserischen Methoden zum Kauf zu bewegen.

Nicht nur die Methoden, die auf Werbefahrten angewandt werden, bewegen sich am Rande der Legalität. Die Produkte selbst sind oft minderwertig und im Vergleich zu ihrer Qualität völlig überteuert.

Am besten ist es daher, Angebote von Werbeveranstaltungen einfach zu ignorieren und nicht daran teilzunehmen.

Ebenso ist Vorsicht geboten bei Vertreterinnen/Vertretern, die von Haus zu Haus gehen und Ihnen zwischen Tür und Angel Waren verkaufen wollen.

Für Verträge, die außerhalb eines Unternehmens abgeschlossen werden (also z.B. auf Werbefahrten, auf der Straße oder an Ihrer Haustür), gibt es laut Konsumentenschutzgesetz ein spezielles Rücktrittsrecht. Wer von einem derartigen Kauf zurücktreten möchte, wendet sich am besten an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und lässt sich diesbezüglich beraten.

Tipps für das Vorgehen bei Gewinnzusagen, Werbefahrten u.Ä.:

  • Nichts unterschreiben, ohne es genau gelesen zu haben und sich nicht unter Druck setzen lassen, eine Unterschrift zu leisten! Wer unsicher ist, sollte die Verträge zuerst von einer Vertrauensperson überprüfen lassen.
  • Niemals am Telefon persönliche Kontodaten bekannt geben, auch wenn die Gewinnversprechungen noch so verlockend klingen.
  • Bei Teilnahme an einer Werbeverkaufsveranstaltung eine Vertrauensperson mitnehmen; sich nicht unter Druck setzen lassen, einen Kaufvertrag zu unterschreiben und notfalls die Veranstaltung verlassen, sollte man unter Druck gesetzt werden.
  • In jedem Fall die Polizei informieren (Telefonnummer 133 oder 112), wenn man der Meinung ist, dass jemand versucht hat, einen zu betrügen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres