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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Alten- und Pflegeheim-Angebot

Obwohl es nach wie vor groß dimensionierte Pflegeheime mit Hunderten von Pflegeplätzen gibt, werden zunehmend kleinere, wohnortnahe stationäre Einrichtungen angeboten oder eigene Pflegestationen in den Wohnheimen eingerichtet. Welches Heim für die konkreten Bedürfnisse infrage kommt, hängt nicht zuletzt vom tatsächlichen Pflegebedarf ab.

Neben öffentlichen und konfessionellen Einrichtungen bieten in jüngster Zeit immer mehr private Trägerinnen/Träger ihre Dienste in Form von Wohn- und Pflegeheimen an. Seniorenresidenzen sind eines dieser Angebote. Sie bieten Mietwohnungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen an – inklusive Vollpension wie in einem Hotel. Selbst intensiver Pflegebedarf wird individuell abgedeckt, allerdings muss unter Umständen für jede über das Standardangebot hinausgehende Einzelleistung extra bezahlt werden.

Viele Pflegeheime bieten für kurze Zeit (mehrere Wochen) stationäre Aufnahme zur Pflege während eines Urlaubes oder eines Kuraufenthaltes der Hauptpflegeperson als Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege nach einer Spitalsentlassung an.

Über das Alten- und Pflegeheim-Angebot in Ihrer Umgebung informiert das Amt der jeweiligen Landesregierung. Für weitere Informationen steht auch das zuständige Gemeindeamt, der Magistrat  bzw. die Bezirkshauptmannschaft zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion