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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Euro Banknoten und Münzen

Banknoten (Papiergeld) und Münzen (Metallgeld) sind von dazu berechtigen Banken (Notenbank, Zentralbank) ausgegebene gesetzliche Zahlungsmittel. Die nationalen Notenbanken sind nach Maßgabe der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) berechtigt, auf Euro lautende Banknoten auszugeben.

Die folgende Tabelle beschreibt den Bargeldumlauf des Euro per 31. Dezember 2023.

Bargeldumlauf
Euro 1,6 Billionen

davon Stück Banknoten
Euro 29,8 Milliarden

davon Stück Münzen
Euro 148 Milliarden

Wert der Banknoten
Euro 1,57 Billionen

Wert der Münzen
Euro 33,5 Milliarden

Banknoten

Banknoten für den Euro gibt es zu: 5-Euro, 10-Euro, 20-Euro, 50-Euro, 100-Euro, 200-Euro und 500-Euro. Am 4. Mai 2016 wurde vom Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen, dass der 500-Euro-Schein ab Ende 2018nicht mehr ausgegeben wird. Die im Umlauf befindlichen 500-Euro-Scheine behalten unbegrenzt ihre Gültigkeit und sollen weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel bleiben.

Zweite Banknotenserie (Europa-Serie)

Seit Mai 2013, beginnend mit dem 5-Euro-Schein, werden die aktuellen Euro-Banknoten sukzessive durch eine neue Serie (Europa-Serie) ersetzt. Der neue 5-Euro-Schein ist seit 2. Mai 2013 in den Ländern des Euroraums im Umlauf. Der neue 10-Euro-Schein wird seit 23. September 2014 ausgegeben. Seit 25. November 2015 ist der überarbeitete 20-Euro-Schein in Umlauf. Am 5. Juli 2016 präsentierte die EZB den neuen 50-Euro-Schein und setzt damit die Erneuerung der Euro-Serie fort. Der neue 50-Euro-Schein wird seit 4. April 2017 ausgegeben. Der 50-Euro-Schein ist die am häufigsten verwendete Euro-Banknote. 45 Prozent des Euro-Banknotenumlaufs entfallen auf diese Stückelung. Die neuen 100-Euro bzw. 200-Euro-Scheine wurden am 17. September 2018 vorgestellt. Seit 28. Mai 2019 sind diese in Umlauf gebracht. Damit ist die Umstellung auf die Europa-Serie vollständig.

Münzen

Zur besseren Unterscheidung der Münzen werden diese in unterschiedlichen Größen, Formen, Farben und Rändelungen sowie unterschiedlichen Gewichten und unterschiedlicher Dicke gefertigt.

Die Tabelle gibt die äußeren Formen und Farben der einzelnen Euro-Münzen wieder.
im Wert vonFarbeRändelung
ein Centrot  glatt
zwei Centrotglatt mit umlaufender Kerbe
fünf Centrotglatt
zehn Centgelbgrobe Riffelung (40 Riffel)
20 Centgelbspanische Blume (glatt mit 7 Einkerbungen)
50 Centgelbgrobe Riffelung (50 Riffel)
1-Euroaußen: gelb; innen: weißgebrochene Riffelung (3 × 29 Riffel)
2-Euroaußen: weiß; innen: gelbfeine Riffelung mit Schriftprägung (252 Riffel)

Die Euromünzen haben eine gemeinsame Vorderseite. Jedem Land steht es frei, die Rückseite der Münzen individuell zu gestalten. Weiters steht es den Mitgliedstaaten des Euroraums zu, Sondermünzen ("Sammlermünzen") zu prägen. Diese dürfen jedoch nicht dem Wert der aktuellen Euromünzen entsprechen. Auch steht es den Mitgliedstaaten seit 2004 frei, pro Jahr maximal zwei "2-Euro-Gedenkmünzen" zu prägen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion