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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Heim

Allgemeine Informationen

Wenn die Pflege und Betreuung von Kindern mit schwersten Behinderungen zu Hause für die ganze Familie zu schwierig wird, kann auch eine Heimunterbringung in Betracht gezogen werden.

Bevor eine derartige Entscheidung getroffen wird, sollte geprüft werden, ob Ihnen alle Möglichkeiten familienentlastender Dienste in Ihrem Wohn- und Lebensbereich bekannt sind und genutzt werden. Die in Frage kommenden Heime sollten angeschaut werden und es sollte sich genau über Betreuungs-, Therapie- und Schulangebote, über die Möglichkeit tageweiser Unterbringung und natürlich auch über Besuchs- und Wochenend- bzw. Ferienregelungen informiert werden. 

Ein Kind in einem Heim unterzubringen, ist eine weitreichende Entscheidung, die nur die Familie gemeinsam treffen kann und für die es keine allgemein gültigen Regeln gibt.

Es ist sinnvoll sich darüber mit Fachleuten Ihres Vertrauens und auch mit Eltern, die vielleicht schon vor ähnlichen Fragen gestanden sind, zu beraten. Entscheiden muss die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte selbst als Hauptbetreuungsperson, da sie/er ja auch die meiste Belastung trägt.

Hinweis

Ihr Kind kann auch vorübergehend in einem Heim untergebracht werden und Ihre Entscheidung nach einiger Zeit neu überprüft werden.

Im Falle einer Entscheidung für eine Heimunterbringung, sollte bedacht werden, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auf jeden Fall weitergeht und dass eine persönliche Entlastung diese entspannen und daher verbessern kann.

Zuständige Stelle

Das Amt der Landesregierungbzw. die Bezirkshauptmannschaft

Letzte Aktualisierung: 7. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion