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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Frist

Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)

Beispiel

Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

Folgende Fälle können eintreten:

  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.

Hinweis

Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion