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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU – Allgemeine Informationen

Fahrgäste sollen auch mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung jederzeit in der EU reisen können – mit:

Services in Österreich

Österreichische Verkehrs- und Infrastrukturbetriebe wie Bahnunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Bahnhöfen, Fluglinien bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Flughäfen, Busunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Busterminals oder Schifffahrtsunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Häfen bieten verschiedene Services und zum Teil Ermäßigungen (z.B. Ermäßigungen (ÖBB)) für Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung. 

Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.

Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion