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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Beihilfen und Unterstützungen der Bundesländer für einkommensschwächere Familien

Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Eltern und ihren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen und andere Unterstützungen an.

Die Stadt Wien und einige Landesregierungen unterstützen beispielsweise einkommensschwächere Familien in Form des Familienzuschusses.

Familien mit Neugeborenen werden in vielen Bundesländern zusätzliche Unterstützungen angeboten.

Weiters haben Familien mit dem Familienpass die Möglichkeit, neben den vielfältigen Familienförderungen auch Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten zu erlangen. Diese Vergünstigungskarte wird von den Bundesländern mit unterschiedlichsten Bezeichnungen und unter bestimmten Bedingungen gewährt. Je nach Bundesland können Sie den Antrag auf Familienpass auch online stellen.

Der Familienbeihilfe-Rechner der Arbeiterkammer berechnet in zwei Schritten die Höhe der Familienbeihilfe.

Tipp

Informationen zu Beihilfen erhalten Sie bei den Ämtern der Landesregierungen.

Auch Hilfsorganisationen (wie z.B. die Familienhilfe-Einsatzleitung der Caritas, die Volkshilfe Österreich oder das Hilfswerk Österreich) bieten für die Zeit im Spital und die ersten Wochen daheim Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Kosten dafür zur Gänze oder zum Teil von Bundesländern und Gemeinden übernommen werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion