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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kanalanschluss

Allgemeine Informationen

Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als das in der jeweiligen Bauordnung festgesetzte Maß (oft 30 Meter) entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

Ebenso kann es notwendig sein, dass Sie vor der Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen oder -anlagen einen Kanalplan ausarbeiten lassen müssen.

In vielen Gemeinden ist bei Baueinreichungen der Kanalplan eine Bedingung für die Erteilung einer Baubewilligung.

Wenn zur Errichtung des Kanalanschlusses Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung.

Hinweis

Wenn kein Kanalanschluss möglich ist, kann das Schmutzwasser in einer Senkgrube gesammelt und von einem Entsorgungsunternehmen regelmäßig abtransportiert oder mittels Kläranlage auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden.

Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und teilweise von der Behörde (Baubehörde bzw. Wasserrechtsbehörde) genehmigt werden. Auch in diesem Fall fallen regelmäßig Kosten an, die in der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Kanalplan
  • Baubewilligung
  • Bei Aufgrabungsarbeiten zur Errichtung des Kanalanschlusses: unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung

Kosten

Je nach Rechtsgrundlage in Ihrem Bundesland kann bei erstmaligem Anschluss an den Straßenkanal eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten sein. Im Fall der späteren Änderung der Berechnungsfläche für diese Einmündungsgebühr (z.B. durch Zubau) oder bei Umwandlung von Teilkanalisation (z.B. eines Regenwasserkanals in eine Vollkanalisation) können Ergänzungsgebühren (Kanalergänzungsabgabe) eingehoben werden.

Tipp

Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen.

Bei Vorhandensein einer Senkgrube und öffentlicher Fäkalienabfuhr fallen Fäkalienabfuhrgebühren an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

 Tipps zur Kostenplanung (→ Stadt Wien)

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion