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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeine Informationen – Vorarlberger Landtagswahl 2024

Am Sonntag, den 13. Oktober 2024, findet die Landtagswahl in Vorarlberg statt, bei der die 36 Abgeordneten des Vorarlberger Landtags neu gewählt werden. Stichtag ist der 16. Juli 2024. Die Gesetzgebungsperiode des Vorarlberger Landtags beträgt fünf Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019 statt.

Gewählt wurde gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht in vier Wahlkreisen:

  • Bludenz,
  • Bregenz,
  • Dornbirn und
  • Feldkirch.

Um in den Landtag einziehen zu können, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat oder ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen.

Nähere Informationen zu Landtagswahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2024 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion