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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Scheckkartenführerschein – Kartenelemente und Sicherheitsmerkmale

Der Scheckkartenführerschein besteht aus Polycarbonat und ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um ihn möglichst fälschungssicher zu machen. Folgende Fälschungssicherheitsmerkmale muss das Trägermaterial des Führerscheins aufweisen:

  • Kartenträger ohne optische Aufheller.
  • Sicherheitsuntergrundmuster mit Irisdruck, Mehrfarben-Sicherheitsdruckfarbe und Positiv- und Negativ-Guillochendruck (d.h. Druck von Mustern aus geschwungenen Linien). Das Muster muss einen komplexen Aufbau mit mindestens zwei Spezialfarben haben und darf nicht aus Primärfarben bestehen.
  • Optisch variable Komponenten.
  • Lasergravur.
  • Der Sicherheitsuntergrund muss das Foto zum Teil am Rand überlappen.
  • Variable Laserbilder.
  • Sichtbare und transparente UV-Fluoreszenzfarbe.
  • Irisierender Druck (d.h. die Farbe der Oberfläche des Führerscheins variiert je nach Perspektive).

Im Folgenden findet sich eine Darstellung des seit 2013 ausgegebenen Scheckkartenführerscheins samt Kennzeichnung und Erklärung der einzelnen Sicherheitsmerkmale und Kartenelemente:

Scheckkartenführerschein Vorderseite
Scheckkartenführerschein Rückseite

Quelle Grunddokument: Österreichische Staatsdruckerei
Bearbeitung: oesterreich-Redaktion

  1. Länderkennzeichen des jeweiligen EU-Staates (hier: "A" für Österreich)
  2. (Persönliche) Daten, die mittels Laser in die Karte "eingebrannt" werden, in folgender Reihenfolge:
    • Name (1.)
    • Vorname (2.)
    • Geburtsdatum und -ort (3.)
    • Ausstellungsdatum (4a.); Ablaufdatum (4b.) (Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet); Ausstellende Behörde (4c.)
    • Führerscheinnummer (5.)
  3. Fühlbare Strukturen in Form von Fahrzeugen, auf der gesamten Karte verteilt
  4. Laserkippbild: Je nach Perspektive ist entweder das Foto oder das Geburtsdatum zu sehen
  5. Im Kartenhintergrund ist in winziger Schrift das Wort "Führerschein" in allen EU-Sprachen abgedruckt
  6. Taktile (d.h. fühlbare) Beschriftung
  7. Foto, das mittels Laser in die Karte "eingebrannt" wird; darin befinden sich taktile (d.h. fühlbare) Elemente, insbesondere in der linken unteren Ecke
  8. Optisch-variabler Streifen, sogenanntes "Kinegramm": Je nach Perspektive ist entweder der Umriss Österreichs oder ein Wappen zu sehen
  9. Führerscheinklassen
  10. Unterschrift, die mittels Laser in die Karte "eingebrannt" wird
  11. Das Wort "Führerschein" in allen EU-Sprachen
  12. Optisch-variable Farbe: Je nach Perspektive variiert die Farbe zwischen grün und gold
  13. Spezielle Bildauflösungstechnik im gesamten Hintergrund
  14. Führerscheinklassen
  15. Führerschein gültig ab …
  16. Führerschein gültig bis …
  17. Zahlencodes (z.B. bei Brillenträgerinnen/Brillenträgern)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie