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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Männern und Handlungsmöglichkeiten für Männer

Hinweis

Unter der Nummer 0800 400 777 bekommen Männer in Krisen rund um die Uhr kostenlose telefonische Beratung und Unterstützung. Zögern Sie nicht dort anzurufen, wenn Sie Probleme mit Gewalt haben.

Männer sind nicht nur Täter, sie können auch Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt sein.

Im Prinzip gilt dabei das gleiche wie für Frauen:

  • Grundsätzlich sollten Sie versuchen, die Gewalt, der Sie ausgesetzt sind, nicht länger zu verdrängen oder zu bagatellisieren.
  • Sprechen Sie darüber mit einem Menschen, dem Sie vertrauen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.
  • Wenden Sie sich an die Männerberatungsstellen in Ihrer Nähe. Es gibt in jeden Bundesland professionelle Hilfsangebote, mit gut geschulten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die Ihnen helfen können.
  • Oft haben Männer Scham über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen, dabei ist darüber zu reden der beste Weg, aus dieser Situation zu kommen.
  • Nützen Sie das Informations- und Hilfsangebot der Männerberatungsstellen. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonym.

Tipp

Auf der Seite "Spezielle Beratungsstellen für Männer" finden sich Links zu zahlreichen Beratungszentren, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz