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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verbraucher (Konsument)

Eine Verbraucherin/ein Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, d.h. eine Willenserklärung über einen Tatbestand abgibt, die weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Das Konsumentenschutzgesetz ist anzuwenden, wenn einer Unternehmerin/einem Unternehmer eine "Nicht-Unternehmerin"/ein "Nicht-Unternehmer" (eine Verbraucherin/ein Verbraucher) gegenübersteht und mit dieser/diesem einen Vertrag abschließt. Bei solchen Rechtsgeschäften (sogenannten Verbrauchergeschäften) genießt die Verbraucherin/der Verbraucher besonderen Schutz gegenüber der Unternehmerin/gegenüber dem Unternehmer.

Schließt eine Verbraucherin/ein Verbraucher mit einer Unternehmerin/einem Unternehmer (z.B. online) einen Fernabsatzvertrag ab, so kommt das  Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zur Anwendung. Dieses Gesetz (FAGG) kommt allerdings bei bestimmten Vertragsarten (z.B. Verträge über Finanzdienstleistungen, Verträge über soziale Dienstleistungen, Verträge über die Vermietung von Wohnraum) nicht zur Anwendung.

Eine Unternehmerin/ein Unternehmer ist eine Person, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, auf eine Verbraucherin/einen Verbraucher trifft dies dagegen nicht zu. Häufig werden Verbraucherinnen/Verbraucher auch als Konsumentinnen/Konsumenten bezeichnet.

Weiterführende Links

Verein für Konsumenteninformation (→ VKI)

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion