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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments

Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte gewählt. Es besteht aus der Parlamentspräsidentin/dem Parlamentspräsidenten, vierzehn Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und fünf Quästoren (vorwiegend mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut). Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für eine halbe Legislaturperiode, das sind zweieinhalb Jahre, gewählt. Danach kommt es zu einer neuerlichen Wahl, bei der in der Regel eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gewählt wird.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Parlamentspräsidentin/des Parlamentspräsidenten gehören:

  • in den Plenarsitzungen des Parlaments den Vorsitz führen.
  • das Parlament in allen Rechtsfragen vertreten.
  • vor jeder Tagung des Europäischen Rats eine Rede halten, in der der Standpunkt des Parlaments zu den auf der Tagesordnung stehenden Themen zum Ausdruck gebracht wird.
  • das Parlament in seinen internationalen Beziehungen vertreten und in diesem Rahmen offizielle Reisen unternehmen.
  • durch ihre/seine Unterschrift den Haushaltsplan der EU feststellen, nachdem das Parlament in zweiter Lesung darüber abgestimmt hat.

Die derzeitige Parlamentspräsidentin ist seit 18. Jänner 2022 Roberta Metsola (EVP). Sie folgte David-Maria Sassoli (S&D) nach, der das Amt von 2019 bis 2022 inne hatte.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion