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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Haag am Hausruck

Empfehlung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr 

Haibach im Mühlkreis 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Haibach ob der Donau 

Empfehlung

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • mittags und nachmittags
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Haigermoos 

keine Vorgaben 

 

 

Hargelsberg 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hartkirchen 

Verordnung 

Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen, Hochdruckreiniger in den von der Verordnung erfassten Grundstücke

ausgenommen: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes bzw. im Rahmen der ortsüblichen land- und forstwirtschaftlichen Produktion

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Haslach an der Mühl 

keine Vorgaben 

 

 

Heiligenberg 

keine Vorgaben 

 

 

Hellmonsödt 

Empfehlung 

Rasenmähen und Arbeiten mit lärmenden Geräten

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Helpfau-Uttendorf 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Herzogsdorfkeine Vorgaben   

Hirschbach im Mühlkreis

Empfehlung

lärmende Arbeiten

 zu unterlassen:

  • täglich
    • in den Abendstunden
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hochburg-Ach 

keine Vorgaben 

 

 

Hofkirchen im Mühlkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Hofkirchen im Traunkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Hohenzell 

Empfehlung 

Gartenarbeiten mit lärmerzeugenden Maschinen und Geräten 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • vor 7 Uhr
    • zwischen 12 und 13:30 Uhr
    • nach 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Holzhausen 

Empfehlung 

Rasenmähen und sonstiger Lärm 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • bis 8 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hörsching

Empfehlung

Verwendung von lautstarken Geräten (z.B. Rasenmäher, motorbetriebene Heckenscheren)

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion