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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Richtiges Tragen von Orden

Für das "richtige" Tragen von Orden gibt es keine rechtlichen Regelungen. Es bestehen aber sehr klare Konventionen. Wer mit ihnen nicht vertraut ist, lässt damit nicht nur Respekt gegenüber dem verleihenden Staat vermissen, sondern riskiert auch zumindest spöttische Blicke bei gesellschaftlichen Ereignissen.

Grundsatz ist, dass Volldekorationen nur zum Frack oder zur Uniform und zum großen Abendkleid, nie zum Smoking und zu einem kurzen Kleid getragen werden.

Banddekorationen werden an einer Schärpe getragen, die von der rechten Schulter zur linken Hüfte angelegt wird. Ist das Staatsoberhaupt anwesend, wird sie über der Weste, ansonsten darunter getragen. Damen tragen sie nie auf der bloßen Schulter.

Bruststerne und Steckdekorationen werden links in der Höhe des letzten Rippenbogens angesteckt.

Halsdekorationen trägt man knapp unterhalb der Frackmasche.

Besitzt jemand mehrere Orden desselben Landes, so wird immer nur der höchste getragen. Mehrere verschiedene Orden können kombiniert werden, es ist aber nicht elegant, gleichzeitig mehr als maximal drei Bruststerne bzw. mehr als eine Halsdekoration zu tragen.

Die zumeist mit einem Orden übergebene Rosette wird auf dem linken Revers getragen, dies auch nur zur dunklen Kleidung und offiziellen Anlässen.

Es ist unangebracht, neben staatlichen Auszeichnungen ordensähnliche private Dekorationen zu tragen.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt