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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Frühere akademische Grade

Das Recht zur Führung bereits verliehener akademischer Grade bleibt unberührt.

Der akademische Grad Bakkalaurea/Bakkalaureus wurde durch den akademischen Grad "Bachelor" ersetzt. Absolventinnen/Absolventen, denen im dreigliedrigen System vor dem 10. Juni 2006 der akademische Grad "Bakk." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Bachelor führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.

Wurde der akademische Grad mit der Beisetzung "(FH)" verliehen, ist die Führung dieses akademischen Grades ohne den Zusatz "(FH)" nicht zulässig.

Die Liste gibt die aktuellen Bakkalaureus-Grade wieder.
Bakkalaureus-GradeAbkürzung
Bakkalaurea/Bakkalaureus der KünsteBakk. art.
Bakkalaurea/Bakkalaureus der NaturwissenschaftenBakk. rer. nat.
Bakkalaurea/Bakkalaureus der PhilosophieBakk. phil.
Bakkalaurea/Bakkalaureus der RechtswissenschaftenBakk. iur.
Bakkalaurea/Bakkalaureus der Sozial- und WirtschaftswissenschaftenBakk. rer. soc. oec.
Bakkalaurea/Bakkalaureus der technischen WissenschaftenBakk. techn.
Bakkalaurea/Bakkalaureus der TheologieBakk. theol.
Die Liste gibt die aktuellen Fachhochschul-Grade wieder.
Fachhochschul-DiplomgradeAbkürzung
Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur (FH) für technisch-wissenschaftliche BerufeDI (FH)/ Dipl.-Ing. (FH)
Magistra/Magister (FH) für gesundheitswissenschaftliche BerufeMag. (FH)
Magistra/Magister (FH) für kulturwissenschaftliche BerufeMag. (FH
Magistra/Magister (FH) für künstlerisch-gestaltende BerufeMag. (FH)
Magistra/Magister (FH) für militärische FührungMag. (FH)
Magistra/Magister (FH) für naturwissenschaftliche BerufeMag. (FH)
Magistra/Magister (FH) für rechtswissenschaftliche BerufeMag. (FH)
Magistra/Magister (FH) für sozialwissenschaftliche BerufeMag. (FH)
Magistra/Magister (FH) für wirtschaftswissenschaftliche BerufeMag. (FH)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung