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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

AusbildungsFit – Jugendliche fit machen für Arbeitsmarkt und Ausbildung

Allgemeine Informationen

In AusbildungsFit werden Jugendliche nach Absolvierung der Schulpflicht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bzw. wenn sie Behinderungen, Assistenzbedarf oder sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für eine Berufsausbildung fit gemacht.

Jugendliche erhalten Unterstützung beim Erwerb der Kompetenzen und Kulturtechniken, die die Einstiegsvoraussetzungen für jenen Beruf darstellen, der ihren Möglichkeiten am besten entspricht und ihnen ausgehend vom individuellen Potential auch die besten Entwicklungschancen bietet. Defizite im Bereich definierter Basiskompetenzen (wie z.B. bei Anwendung neuer Medien oder mangelnde soziale Kompetenzen) die für die Absolvierung einer Berufsausbildung (oder Teilqualifizierung) unerlässlich sind, werden in AusbildungsFit vermittelt und im Idealfall ausgeglichen.

Um für Jugendliche mit Behinderungen bzw. höheren Unterstützungsbedarf einen möglichst niederschwelligen Einstieg zu gewährleisten, wird ein zusätzliches "Vormodul AusbildungsFit" angeboten.

Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation.

Zuständige Stelle

Trägereinrichtungen unterstützen im Rahmen von AusbildungsFit bei der Beruflichen Teilhabe.

Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (→ SMS) gefördert).

Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) wenden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz