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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Religionsgemeinschaften in Österreich – Statistik

Seit der Volkszählung 2001 dürfen in Österreich bei Volkszählungen keine Daten zur Religionszugehörigkeit mehr erhoben werden. Aus diesem Grund gibt es keine von Seiten des Staates erfassten aktuellen Mitgliederzahlen von in Österreich vertretenen Religionsgemeinschaften.

Jedoch werden von manchen Religionsgemeinschaften regelmäßig statistische Daten zur Mitgliederzahl veröffentlicht, die auf eigener Zählung basieren. So gab es laut der Österreichischen Bischofskonferenz mit Stichtag 31. Dezember 2022 4,73 Millionen Katholikinnen/Katholiken in Österreich. Die Evangelische Kirche zählte im Jahr 2023 laut eigenen Angaben insgesamt 257.238 Mitglieder.

In Bezug auf manche andere Religionen gibt es lediglich Schätzungen betreffend ihre Mitgliederzahl. So wird zum Beispiel in der Studie "Demographie und Religion in Österreich", herausgegeben vom Österreichischen Integrationsfonds, die Anzahl der Musliminnen/Muslime für das Jahr 2016 mit rund 700.000 angegeben. Der Islam wäre somit – nach der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche – die zweitgrößte Glaubensrichtung in Österreich.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Registerzählungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion