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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Mitversicherung

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei ihren Eltern mitversichert.

Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.

Werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Mitversicherung (Alter unter 27 Jahren, Leistungsnachweis wie bei der Familienbeihilfe) erfüllt, kann eine Mitversicherung bei den Eltern (auch Groß- und Stiefeltern) oder bei der Ehegattin/dem Ehegatten beantragt werden. Es muss dabei klar sein, dass der Zeitaufwand für das Studium überwiegt.

Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bei den Eltern kostenlos mitversichern lassen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug der Familienbeihilfe oder – nach dem altersbedingten Wegfall der Familienbeihilfe – der Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums (durch Zeugnisse).

Achtung

Die Mitversicherung von Kindern in Ausbildung ist längstens bis zum 27. Geburtstag möglich, wenn keine eigene Krankenversicherung vorliegt.

Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die Betroffene/der Betroffene nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023). Wird dieser Wert überschritten, wird die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer automatisch von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn Schülerinnen/Schüler bzw. Studentinnen/Studenten im Sommer ihr eigenes Geld verdienen. Wenn der Sommerjob beendet ist oder geringfügig weitergearbeitet wird, wird automatisch wieder auf die Mitversicherung bei den Eltern umgestellt – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Hinweis

Bezieherinnen/Bezieher einer Waisenrente oder Waisenpension sind automatisch krankenversichert.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung