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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Beratung und Vorbereitung auf die Geburt

Achtung

Diese Informationen gelten für alle Geburten in Österreich.

Sobald eine Schwangerschaft festgestellt wurde, ist eine regelmäßige ärztliche Betreuung durch eine Gynäkologin/einen Gynäkologen wichtig. Nur dann kann bei dem geringsten Anzeichen einer gesundheitlichen Gefährdung rechtzeitig die entsprechende Behandlung erfolgen. Auch die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Eltern-Kind-Pass sollten zeitgerecht durchgeführt werden.

Hinweis

Nähere Informationen zur Schwangerschaft von Jugendlichen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Geburtsvorbereitungskurse werden österreichweit beispielsweise von folgenden Institutionen und Personen angeboten:

Schwangerschaftsgymnastik wird in ganz Österreich in Geburtenabteilungen von Krankenanstalten angeboten, bei

Ergänzend zur ärztlichen Beratung gibt es spezialisierte psychosoziale Beratungsstellen (Schwangerenberatung). Frauen, die in einer schwierigen Lebenssituation schwanger sind, die die Schwangerschaft belastet oder Hilfe benötigen, erhalten dort sozialrechtliche Informationen, Begleitung bei Krisen, Gespräche zum Thema Eltern-Werden, Förderung der Mutter-Kind-Beziehung und praktische Hilfen. Neben schwangeren Frauen können sich auch werdende Väter an diese Beratung wenden.

Familienberatung (→ BKA)

Um Gesundheit und Wohlbefinden von schwangeren Frauen, werdenden Eltern und Familien mit Kleinkindern zu fördern, gibt es die Frühen Hilfen. Sie unterstützen vor allem Familien mit Herausforderungen und Belastungen kostenlos, auf freiwilliger Basis und auf Wunsch im Rahmen von Hausbesuchen dabei, die richtige Hilfe zu bekommen: von persönlicher Beratung über Begleitung bei Behördenwegen bis hin zu Anleitung und Unterstützung bei Pflege, Versorgung und Erziehung Ihres Kindes.

Frühe Hilfen − Unterstützung und Beratung (→ Gesundheit Österreich)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz