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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verhalten bei Unwetter

Vor dem Unwetter

  • Alle Türen, Fenster und sonstige Öffnungen an Haus und Wohnung schließen
  • Auto – wenn möglich – in die Garage stellen und im Freien stehende Gegenstände ins Haus bringen
  • Rechtzeitig bewegliche Gegenstände im Freien sichern
  • Outdooraktivitäten insbesondere im alpinen Gelände vermeiden
  • Gewässer sowie Alleen, Parks mit Baumbestand und Wälder verlassen
  • Vorkehrungen für mögliche Stromausfälle treffen

Achtung

Fahrzeuge und Gegenstände nicht in tieferliegenden Garagen abstellen.

  • Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Fahrt unterbrechen und ein Gebäude aufsuchen. Das Auto sollte nicht unter Bäumen oder unmittelbar bei Häusern abgestellt werden. Überflutete Unterführungen und Gräben sind zu meiden.

Während des Unwetters

  • Im Haus bleiben und unbedingt alle Aktivitäten im Freien vermeiden
  • Bei Schäden über den Notruf Feuerwehr oder Polizei rufen und das Gespräch aufgrund eines eventuell hohen Aufkommens von Notrufen nach Möglichkeit kurz halten

Aufgrund eines möglichen großen Schadensausmaßes eines Unwetters und dadurch bedingter hoher Zahl an Einsätzen kann sich das Eintreffen der Einsatzkräfte verzögern.

Nach dem Unwetter

  • Radio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten
  • Einen Mindestabstand von zehn Metern zu am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen einhalten
  • Abstand zu Wildbächen, Fließgewässern und überfluteten Flächen halten
  • Unnötige Fahrten mit dem Auto vermeiden
  • Haus auf Schäden überprüfen und den eventuell entstandenen Schaden umgehend der Versicherung bzw. Gemeinde melden 
  • Nach sehr starken Schneefällen: vor allem Gebäude mit Flachdächern auf ihre Belastbarkeit überprüfen und diese gegebenenfalls frei schaufeln – sofern das gefahrlos möglich ist; andernfalls bei drohender Einsturzgefahr die Feuerwehr verständigen!

Weiterführende Links

Safety Ratgeber – Wetterbedingte Naturgefahren (→ Niederösterreichischer Zivilschutzverband)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres