Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verhalten bei Lawinenunfällen und Bergunfällen

Kameradenrettung und Versorgung – soweit es die Situation erlaubt - durchführen und parallel dazu professionelle Rettungskräfte alarmieren!

  • Bei Handyempfang kann in ganz Österreich der Alpin-Notruf 140 genutzt werden. Europaweit gilt die Notrufnummer 112 (diese hat auch den Vorteil, in jedem verfügbaren Netz einen Notruf abgeben zu können).
  • Es sollten alle Fragen, die die Notrufspezialistin/der Notrufspezialist stellt, beantwortet werden. Diese werden nach einem dem Notfall entsprechendem Schema gestellt und werden Folgendes beinhalten:
    • Das Gespräch beginnt mit der wichtigsten Frage: "Wo genau ist der Notfallort?" Um auch sicher zu gehen, dass die Adresse/der Ort auch korrekt verstanden wurde, wird die gesamte Adresse/der Ort nochmals erfragt (verifiziert), da es fatale Auswirkungen hätte, wenn Einsatzkräfte zur falschen Adresse ausrücken würden.
    • Die Anruferin/der Anrufer wird auch nach der Rückrufnummer gefragt. Obwohl die Telefonnummer meist automatisch angezeigt wird, überprüfen die Notrufspezialistinnen/Notrufspezialisten mit dieser Frage nochmals die Rückrufnummer. Für den Fall, dass das Gespräch abreißt, kann damit sofort zurückgerufen und weitergeholfen werden.
    • In der dritten Frage wird der Grund Ihres Anrufes genauestens abgefragt, um rasch und korrekt erkennen zu können, um welche Art von Notfall es sich handelt. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch Fragen, die den Notfall genauer beschreiben, gestellt:
      • Was ist geschehen (Art des Notfalls, Verletzung,…)?
      • Wie viele Personen benötigen Hilfe?
      • Wie sind die Wetter- und Sichtbedingungen? (Hubschraubereinsatz?)
      • usw.

Wichtig: Die Leitstelle beendet das Gespräch!

Findet das Handy keinen Netzempfang, muss der Standort gewechselt werden bzw. eine Person (besser zwei) schnell die nächste Alpinunfallstelle (Hütte, Liftstation,…) erreichen.

Falls das nicht möglich ist:

Alpines Notsignal: 6-mal pro Minute ein Lichtsignal oder akustisches Zeichen, 1 Minute Pause, wiederholen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres