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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

EU - Europäische Union

Die Europäische Union (EU) wurde im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt und ist eine wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 demokratischen europäischen Staaten. Die EU verfügt über eigene Organe, welche die EU lenken und ihre Rechtsvorschriften erlassen. Durch verschiedene Reformverträge, zuletzt Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde die Struktur der EU verändert sowie Kompetenzen und Organe ausgebaut.

Die EU-Mitgliedstaaten sind:

  • Belgien
  • Bulgarien¹*
  • Dänemark*
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland²
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen*
  • Portugal
  • Rumänien¹*
  • Schweden*
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien*
  • Ungarn*
  • Zypern¹

Früherer EU-Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (von 1973 bis 31. Jänner 2020)

Nicht alle Mitglieder der Europäischen Union sind Mitglieder der Euro-Zone bzw.Schengenstaaten.

¹ Diese Staaten sind noch keine vollwertigen Mitglieder der Schengenzone.

² Diese Staaten sind keine Mitglieder der Schengenzone.

* Diese Staaten sind keine Mitglieder der Euro-Zone.

Weiterführende Informationen zum Thema "Die EU" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion