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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023.

Allgemeine Informationen

Aktiv wahlberechtigt bei der Landtagswahl in Niederösterreich 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren alle Personen, die

"Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher" sind Niederösterreicherinnen/Niederösterreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Diese sind  dann wahlberechtigt, wenn sie sich mit einem Antrag in ihrer letzten niederösterreichischen Hauptwohnsitzgemeinde in die Landes-Wählerevidenz eintragen lassen. Die Eintragung ist jedoch maximal für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Verlegung des Hauptwohnsitzes von einer niederösterreichischen Gemeinde ins Ausland möglich. Außerdem müssen sie vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe – da nur die Briefwahl möglich ist – immer eine Wahlkarte. Diese muss grundsätzlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Bei der Eintragung in die  Landes-Wählerevidenz kann angefordert werden, dass die Wahlkarte für Landtagswahlen automatisch zugesendet werden soll.

An der Niederösterreichischen Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.

Hinweis

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion