Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Reisepassanträge bei Gemeinden – Salzburg
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch bestimmte Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist.
Im Folgenden finden sich alle Salzburger Gemeinden, bei denen dies möglich ist. Die Auflistung erfolgt geordnet nach Bezirken.
Hinweis
Wenn der Reisepass dringend benötigt wird, empfiehlt es sich, den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.
Bezirke
Hallein | Tamsweg |
Salzburg-Umgebung | Zell am See |
St. Johann |
Hallein
Salzburg-Umgebung
- 5081 Anif
- 5102 Anthering
- 5101 Bergheim
- 5165 Berndorf b.Sbg.
- 5111 Bürmoos
- 5152 Dorfbeuern
- 5323 Ebenau
- 5161 Elixhausen
- 5026 Elsbethen
- 5301 Eugendorf
- F5324, Faistenau
- 5330 Fuschl am See
- 5114 Göming
- 5082 Grödig
- 5084 Großgmain
- 5300 Hallwang
- 5302 Henndorf am Wallersee
- 5324 Hintersee
- 5322 Hof b.Sbg.
- 5203 Köstendorf
- 5321 Koppl
- 5110 Lamprechtshausen
- 5163 Mattsee
- 5202 Neumarkt am Wallersee
- 5151 Nußdorf am Haunsberg
- 5110 Oberndorf b. Sgb.
- 5162 Obertrum am See
- 5325 Plainfeld
- 5113 St. Georgen b.Sbg.
- 5340 St. Gilgen
- 5205 Schleedorf
- 5164 Seeham
- 5204 Straßwalchen
- 5350 Strobl
- 5303 Thalgau
- 5071 Wals-Siezenheim
St. Johann
- 5541 Altenmarkt im Pongau
- 5640 Bad Gastein
- 5630 Bad Hofgastein
- 5500 Bischofshofen
- 5632 Dorfgastein
- 5531 Eben im Pongau
- 5532 Filzmoos
- 5542 Flachau
- 5552 Forstau
- 5622 Goldegg
- 5611 Großarl
- 5511 Hüttau
- 5612 Hüttschlag
- 5603 Kleinarl
- 5505 Mühlbach am Hochkönig
- 5452 Pfarrwerfen
- 5550 Radstadt
- 5522 St. Martin am Tennengebirge
- 5621 St. Veit im Pongau
- 5620 Schwarzach im Pongau
- 5561 Untertauern
- 5602 Wagrain
- 5450 Werfen
- 5453 Werfenweng
Tamsweg
Zell am See
- 5733 Bramberg
- 5671 Bruck an der Großglocknerstraße
- 5652 Dienten
- 5672 Fusch an der Großglocknerstraße
- 5731 Hollersbach
- 5710 Kaprun
- 5743 Krimml
- 5651 Lend
- 5771 Leogang
- 5090 Lofer
- 5751 Maishofen
- 5761 Maria Alm
- 5730 Mittersill
- 5741 Neukirchen
- 5722 Niedernsill
- 5721 Piesendorf
- 5661 Rauris
- 5753 Saalbach
- 5760 Saalfelden
- 5092 St. Martin bei Lofer
- 5724 Stuhlfelden
- 5660 Taxenbach
- 5091 Unken
- 5723 Uttendorf
- 5742 Wald im Pinzgau
- 5093 Weißbach bei Lofer
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres