Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines – Nationalratswahl 2024

Die Nationalratswahl 2024 findet am Sonntag, den 29. September 2024 statt. Als Stichtag wurde der 9. Juli 2024 festgelegt.

Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Oft werden diese auch als die beiden "Kammern" des österreichischen Parlaments bezeichnet. Seine Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Die letzte Nationalratswahl fand am 29. September 2019 statt. Nach jeder Nationalratswahl wird auch die Bundesregierung neu gebildet.

In Österreich wird der Nationalrat nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Dabei sind die Wahlgrundsätze einzuhalten. Bei der Nationalratswahl werden 183 Mandate (Sitze im Nationalrat) vergeben, die auf die wahlwerbenden Parteien verteilt werden.

Schlüssel für die korrekte Aufteilung der 183 Mandate im Nationalrat ist der prozentuelle Stimmenanteil. Parteien werden bei der Verteilung der Mandate jedoch nur dann berücksichtigt, wenn sie

  • im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der Stimmen oder
  • ein Direktmandat ("Grundmandat") in einem Regionalwahlkreis erreichen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Parteien von einer gewissen (österreichweiten) Bedeutung im Nationalrat vertreten sind.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres