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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Welche Formen von Gewalt an Kindern gibt es?

Gewalt an Kindern findet nicht nur im öffentlichen Bereich statt, sondern vor allem in der Familie. Sie wird täglich in scheinbar intakten Familien von Familienangehörigen begangen.

Gewalt an Kindern gibt es in vielen Formen:

  • körperliche Gewalt
  • Vernachlässigung
  • psychische Gewalt
  • sexueller Missbrauch

Die Übergänge sind oft fließend. Gewalt in jeglicher Form ist immer Unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt.

Körperliche Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig. Körperliche Misshandlung kann bei der "ausgerutschten Hand" beginnen, aber auch vorsätzliches Zufügen von Schmerzen sein.

Vernachlässigung

Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden.

Psychische Gewalt

Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Leistungsdruck, Beschimpfung, Demütigung, Bedrohung). Körperliche Reaktionen sind nicht auszuschließen (z.B. Depressionen, große Nervosität, Schlafstörungen, Einnässen).

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist, wenn sich Erwachsene oder ältere Jugendliche bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von einem Kind befriedigen lassen. Dazu zählen Blicke, Bemerkungen und Berührungen, auch jene, die jemand an sich selbst durchführen lässt, exhibitionistisches Verhalten, aber auch, wenn einem Kind pornographisches Material gezeigt wird, wird es sexuell missbraucht.

Sexuelle Gewalt ist körperliche und psychische Gewalt. Das Kind wird Objekt und Opfer eines Missbrauchs von Vertrauens- und Autoritätsverhältnissen. Nur durch das Vertrauen und den Schutz, den Kinder genießen, können sie sich entfalten. Sexueller Missbrauch stellt daher auch eine schwere Gefährdung für die Entwicklung eines Kindes dar.

Sexualmissbrauch ist immer Machtmissbrauch. Kinder können sich aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung noch nicht gegen Übergriffe von Erwachsenen zur Wehr setzen. Es ist ihnen unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn eine Täterin/ein Täter sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafwürdig).

Achtung

Wenn Sie auf einer Website oder in einer Newsgroup Texte oder Bilder entdecken, die Sie als "Kinderpornografie" bezeichnen würden, melden Sie dies bitte bei der Meldestelle Kinderpornografie und Sextourismus.

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt