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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Steuerliche Hinweise

Arbeitnehmer

Wird das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeldals Werbungskosten abgesetzt werden. Es sind dies 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,38 Euro pro Kilometer einem beruflichen Einsatz von 1.500 Kilometern.

Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt.

Unternehmer

Bei überwiegender betrieblicher Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte) des Fahrrades (also über 50 Prozent) können die Anschaffungskosten eines Fahrrades zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als 1.000 Euro (ab dem Jahr 2023, davor 800 Euro) betragen. Falls die Anschaffungskosten diesen Betrag übersteigen, müssen diese auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (idR fünf Jahre, sowohl für normale als auch E-Fahrräder) verteilt abgeschrieben werden.

Hinweis

Es können auch laufende, belegte Reparaturen geltend gemacht werden.

Diese Gesamtaufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen können dann im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung gewinnmindernd abgesetzt werden.

Das Fahrrad-Kilometergeld kann bei überwiegend betrieblicher Nutzung nicht beansprucht werden.

Wird das Fahrrad zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, kann Kilometergeld abgesetzt werden. Es sind dies 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,38 Euro pro Kilometer einem betrieblichen Einsatz von 1.500 Kilometern.

Letzte Aktualisierung: 3. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen