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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

Hinweis

Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu fünf Gesprächseinheiten vereinbart werden.

Tipp

Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

 Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 33aBundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz