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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt im Alter

Die meisten älteren Menschen reden nicht über die ihnen gegenüber angewendete Gewalt. Insbesondere ältere Frauen befinden sich oft in ökonomisch abhängigen und emotional schwierigen Verhältnissen und glauben aufgrund noch immer bestehender geschlechtsspezifischer Rollenbilder, dass "niemand etwas unternehmen kann", und schämen sich für ihre "Opferrolle".

Gewalthandlungen an älteren Menschen dürfen jedoch keine "normalen", "alltäglichen" und "üblichen" Vorkommnisse sein. Es braucht Ansätze und Bestrebungen auf allen Ebenen, um Änderungen zu erreichen.

Die Beziehung zwischen älteren Menschen und Betreuungspersonen gestaltet sich nicht immer problemlos. Auch Betreuungspersonen können Gewalt ausgesetzt sein, verursacht durch strukturelle Rahmenbedingungen, gegenseitige Abhängigkeiten, widersprüchliche Erwartungen etc.

Damit ältere Menschen und Betreuungspersonen, die Gewalt erleiden, mit ihren vielfältigen Problemen gehört werden und fachkundige Unterstützung erhalten, wurde im Auftrag des Sozialministeriums bei Pro Senectute Österreich das österreichweite "Beratungstelefon Gewalt und Alter" eingerichtet. Diese Ansprechstelle bietet persönliche, vertrauliche und kostenlose Beratung für Menschen, die selbst Gewalt erfahren, für Personen, die Gewalthandlungen an älteren Menschen beobachten, aber auch für Betreuungspersonen, die befürchten, bei der Betreuung und Pflege selbst Gewalt anzuwenden.

Das Beratungstelefon ist unter +43 699 11200099 erreichbar.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Verein Pro Senectute Österreich (E-Mail-Adresse: buero@prosenectute.at).

Tipp

Informationen zum Thema "Sicherheit für Senioren" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

→ Pro Senectute – Verein für das Alter in Österreich

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz