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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Niederösterreich

Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

Zuständige Stelle:

Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten

Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Landesregierung)

Notruftelefon

Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.

Zuständige Stelle:

Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten

Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

Website zum Notruftelefon (→ Amt der Landesregierung)

Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land gefördert:

Kosten:

  • einmalige Anschlussgebühr
  • monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses

Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
  • Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
  • Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
  • Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter

Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.

Ermäßigungen der Stadt St. Pölten

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

  • Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
  • Arbeitslose
  • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
  • Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

Zuständige Stelle:

Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at

Website zum Kulturpass ( Caritas)

Essen auf Rädern

Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.

Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.

Zuständige Stelle:

Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at

Auskünfte und Anmeldungen:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 11:30 Uhr

Website zur Aktion "Essen auf Rädern" ( st-poelten.at)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion