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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
KategorieA
(Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
BC
Bez./
Beispiele
Maschinengewehre, PumpgunsRevolver, Pistolen, Halbautomaten

Büchsen
(Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

Flinten
(Schusswaffen mit glattem Lauf)

Erwerbgrundsätzlich verboten

nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
im ZWR
bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

Besitz        grundsätzlich verbotennur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
Führen       grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass)nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkartebzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz 1996

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres