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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Standesamtliche Beurkundung von Fehlgeburten

Allgemeine Informationen

Fehlgeburten müssen grundsätzlich nicht angezeigt werden. Seit 1. April 2017 besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag der Mutter (oder des Vaters oder des anderen Elternteils) die Daten einer Fehlgeburt als sonstige Personenstandsdaten der Mutter einzutragen. Grundlage ist eine ärztliche Bestätigung, die den Tag und, soweit feststellbar, das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet. 

Mit Einverständnis der Mutter können auch der Vorname und der Familienname des Mannes oder der Frau oder anderen Person eingetragen werden, der/die die Eintragung als Vater/anderer Elternteil begehrt.

Das Standesamt stellt, falls gewünscht, eine entsprechende Urkunde aus.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, bei dem die Eintragung zuerst begehrt wird:

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung der Fehlgeburt sind vorzulegen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Ärztliche Bestätigung, die den Tag und – soweit feststellbar – das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet.

Namensgebung

Die Mutter/der Vater/der andere Elternteil können der Personenstandsbehörde den Namen des fehlgeborenen Kindes bekanntgeben. Dieser wird in die Urkunde eingetragen.

Kosten

  • Anzeige: gebührenfrei
  • Bescheinigung: gebührenfrei
  • Urkunde: gebührenfrei
  • Nach zwei Jahren: 9,30 Euro

    Hinweis

    Für die Erstausstellung fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Fehlgeburt des Kindes ausgestellt werden. Bei Zusendung entstehen in der Regel Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres