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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Entschließung

Entschließungen sind Rechtsakte der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, des Nationalrates oder des Bundesrates.

Der Nationalrat und der Bundesrat können der Form nach Entschließungen (Resolutionsrecht) fassen, um Wünsche über die Ausübung der Vollziehung zu äußern. Entschließungen können insbesondere durch selbständige Anträge (durch mindestens fünf Abgeordnete zum Nationalrat, mindestens drei Mitglieder des Bundesrates) oder von Ausschüssen eingebracht werden. Eine Entschließung ist auch im Zuge einer Debatte durch einen unselbständigen Antrag möglich. Inhalte und Anliegen von Entschließungen sind sehr unterschiedlich. Durch Entschließungen kann z.B. die Bundesregierung zu politischen Maßnahmen oder zur Vorlage eines Gesetzesentwurf aufgefordert werden.

Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident übt viele Amtshandlungen durch Entschließungen aus, die Ernennung der Bundesregierung, die Auflösung des Nationalrats oder die Verleihung von Ehrentiteln. Viele Entschließungen bedürfen eines Vorschlags der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers und darüber hinaus der Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion