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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Privatsphäre

Der Schutz der eigenen Privatsphäre ist in Sozialen Netzwerken nicht immer einfach. Geht es doch gerade darum, sich selbst zu präsentieren und andere an seinem Leben teilhaben zu lassen. Auf der anderen Seite soll es nicht dazu kommen, dass diese persönlichen Angaben missbraucht werden.

Tipps zum Schutz der Privatsphäre:

  • Nicht zu viel von sich preisgeben
    Einmal veröffentlichte Daten können oft nicht mehr entfernt werden. Nutzerinnen/Nutzer sollten daher keine Fotos, Videos oder Texte online stellen, die später nachteilig für sie selbst oder jemanden anderen verwendet werden könnten.
  • Persönliche Daten geheim halten
    Wohnadresse, Telefonnummer, Passwörter etc. sollten keinesfalls bekannt gegeben werden! Wenn möglich, einen Nickname anstelle des richtigen Namens angeben.
  • Das Recht am eigenen Bild beachten
    Die Verbreitung von Fotos oder Videos, die andere Personen nachteilig darstellen, ist meist nicht erlaubt. Die Abgebildeten sollten daher vorab gefragt werden, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
  • Privatsphäreeinstellungen in den Netzwerken
    Die Einstellungsoptionen für mehr Privatsphäre in den Netzwerken nützen. Dadurch kann unter anderem der Zugriff auf das Profil und die Inhalte auf Freunde beschränkt werden. Regelmäßige Überprüfung der Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook (häufige Änderungen).
  • Unerwünschte Nutzerinnen/unerwünschte Nutzer blockieren
    Freundschaftsanfragen nur annehmen, wenn man die Person wirklich kennt und auch will, dass sie Zugriff auf das eigene Profil bekommt. Es ist auch möglich, Freundschaften wieder zu lösen oder Nutzerinnen/Nutzer zu blockieren und ihnen so die Kontaktiermöglichkeit zu nehmen.
  • Sichere Passwörter verwenden
    Sichere Passwörter bestehen aus einer Kombination aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Für verschiedene Anwendungen sollten verschiedene Passwörter gewählt werden, die alle regelmäßig geändert werden.
  • Computer schützen
    Der Computer kann durch Anti-Viren-Programme, Firewall, Verschlüsselung der WLAN-Verbindung, regelmäßige Updates der Software und der Anti-Viren-Programme geschützt werden.
  • Vorsicht bei der Nutzung öffentlicher Computer
    Zu beachten ist insbesondere, sich beim Aussteigen aus dem E-Mail-Account oder dem Account des Sozialen Netzwerks wieder auszuloggen!

Grundsätzlich gilt: Je vorsichtiger Sie bei der Veröffentlichung von persönlichen Daten und Fotos sind, desto sicherer ist das Social Networking!

Tipp

Auf dem IKT-Sicherheitsportal findet sich der Online-Ratgeber "Facebook-Sicherheit", der bei der Auswahl der wichtigsten Sicherheitseinstellungen unterstützt. 

Nähere Informationen zum Schutz der Privatsphäre sowie Tipps im Umgang mit unerwünschten Daten im Internet finden sich auf den Seiten von Saferinternet.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion