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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Nationalratswahlen

Allgemeines zu Nationalratswahlen

Der Nationalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Vorgezogene Neuwahlen sind möglich, wenn die Mehrheit im Nationalrat eine vorzeitige Auflösung beschließt.

Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Oft werden diese auch als die beiden "Kammern" des österreichischen Parlaments bezeichnet. In Österreich wird der Nationalrat nach den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt. 183 Mandate (Sitze im Nationalrat) werden vergeben. Es gibt neun Landeswahlkreise (identisch mit den Bundesländern) und 39 Regionalwahlkreise (diese umfassen einen oder mehrere Stimmbezirke, das sind Politische Bezirke, Verwaltungsbezirke, Statutarstädte, in Wien Gemeindebezirke).

In Österreich werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Für jeden Regionalwahlkreis gibt es eigene Stimmzettel.
Durch

  • Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer einer Bewerberin/eines Bewerbers auf der Bundesparteiliste der gewählten Partei und/oder
  • Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer einer Bewerberin/eines Bewerbers auf der Landesparteiliste der gewählten Partei bzw.
  • Ankreuzen des Namens auf der Ebene des Regionalwahlkreises

kann die Wählerin/der Wähler je eine Vorzugsstimme vergeben. Hat eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend hohe Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten, so kommt es zu einer Vorreihung auf der Liste, zumeist auf den ersten Listenplatz.

Detaillierte Informationen zur Vorzugsstimmenvergabe bei einer Nationalratswahl finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Es besteht keine Wahlpflicht!

Aktive Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und dagegen einen Berichtigungsantragstellen. Mehr dazu finden Sie unter Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Bei den Nationalratswahlen ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in den von der Gemeinde bestimmten Wahllokalen, die am Wahltag Wahlkarten entgegennehmen, oder in Form der Briefwahl schon ab Erhalt der Wahlkarte– möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) angefordert werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher (sofern sie in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Passive Wahlberechtigung

Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und
  • nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig
    • zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
    • zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder
    • zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (auch wenn bedingt nachgesehen) verurteilt wurden, sofern diese Verurteilung auch oder ausschließlich wegen §§ 304 bis 307b StGB erfolgt ist.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres