Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Bevölkerungswarnung

Damit die Bevölkerung im Notfall rasch informiert und gewarnt werden kann, haben Bund und Bundesländer ein gemeinsames Warn- und Alarmsystem aufgebaut. Mehr als 8.300 Sirenen stehen dafür zur Verfügung.

Zuständig für die österreichweite Aktivierung der Sirenen ist die Bundeswarnzentrale im Lagezentrum des Bundesministeriums für Inneres, die länderweite Aktivierung erfolgt durch die Landeswarnzentralen.

Achtung

Jedes Jahr findet am ersten Samstag im Oktober zwischen 12 und 13 Uhr in ganz Österreich ein Zivilschutz-Probealarm statt. Dieser ist kein Hinweis auf drohende Gefahr! Auch das Feuerwehrsignal (dreimal 15 Sekunden Dauerton) bedeutet keine Warnung der Bevölkerung!

Für Gefahren jeder Art gibt es die folgenden Signale:

  • WARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für drei Minuten
Sirenenalarm gleichbleibender Dauerton für drei Minuten

Herannahende Gefahr!

Radio oder Fernseher (ORF) einschalten bzw. sich im Internet (www.orf.at) informieren, Verhaltensmaßnahmen beachten.

  • ALARM - Auf- und abschwellender Ton für eine Minute
Sirenenalarm auf- und abschwellender Ton für eine Minute

Gefahr!

Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

  • ENTWARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für eine Minute
Sirenenalarm Entwarnung gleichbleibender Dauerton für eine Minute

Ende der Gefahr.

Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten.

  • Weitere Signale
Sirenenprobe

Grafik-Quelle: Österreichischer Zivilschutzverband

Das Alarmsignal der Feuerwehr ertönt dreimal 15 Sekunden und die Sirenenprobe findet jeden Samstag um 12 Uhr (außer in Wien) statt.

Eine zusätzliche Möglichkeit der Information und Warnung der Bevölkerung bietet das Warnsystem KATWARN Österreich/Austria, das vom Bundesministerium für Inneres angeboten wird. KATWARN Österreich/Austria kann kostenlos als App heruntergeladen bzw. durch Anmeldung per SMS genutzt werden (nähere Informationen zum System und zur Anmeldung unter: www.katwarn.at).

Über KATWARN können Meldungen zu allen möglichen Gefahren (wie z.B. Unwetter, Großbrände, Bombenfunde,…) ausgegeben werden, wobei die Entscheidung, ob für ein Ereignis auch KATWARN genutzt wird, immer in der Beurteilung der jeweils zuständigen Behörde liegt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres