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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Evangelische Trauung

Allgemeine Informationen

In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

Hinweis

Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Fristen

Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

Zuständige Stelle

Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

Erforderliche Unterlagen

  • Taufschein bzw. die Bestätigung der Religionsgemeinschaft
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
  • Bei bestehender Vorehe:

Zusätzliche Informationen

In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion