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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Leistungen der Sozialversicherungsträger

Das Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:

Pensionsversicherung

Krankenversicherung

  • Vorsorge
    • Vorsorge-(Gesunden-)Untersuchung
    • Jugendlichenuntersuchung
    • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Kostenanteil mit dem Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF)
  • Krankheit
    • Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe sowie der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen, zum Beispiel Psychotherapie, klinische Psychologie, Physiotherapie)
    • Medizinische Hauskrankenpflege
    • Anstaltspflege
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
    • Krankengeld bzw. Unterstützungsleistung
    • Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand
  • Geminderte Arbeitsfähigkeit
  • Mutterschaft
    • Wochengeld
    • Ärztlicher Beistand
    • Hebammenbeistand
    • Heilmittel und Heilbehelfe
    • Spitalspflege
    • Betriebshilfe
  • Zahnbehandlung, Hilfe bei körperlichen Gebrechen
    • Zahnbehandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung
    • Hilfe bei körperlichen Gebrechen (Hilfsmittel)
    • Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
    • Maßnahmen der Gesundheitsförderung (allgemeine Beratung und Aufklärung über Verhütung von Krankheiten und Unfällen)
  • Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Krankheitsverhütung (freiwillige Leistungen)
    • Kuraufenthalte und Zuschüsse zu solchen
    • Maßnahmen zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und Zahnfäule
    • Gesundheitliche Erziehung der Versicherten und ihrer Angehörigen

Unfallversicherung

  • Unfallheilbehandlung
  • Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
  • Rentenleistung (Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
  • Rehabilitation
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Arbeitsmedizinische Betreuung
Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz