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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Der Europäische Hochschulraum -  Bologna-Prozess  

Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR, wobei im April 2022 die Vertretungen von Russland und Belarus anlässlich der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine suspendiert wurden.

Bei der Bologna Erklärung und dem EHR handelt es sich hierbei um ein freiwilliges Übereinkommen der teilnehmenden Länder, in dem sie sich dazu bereit erklären, ihre nationalen Hochschulsysteme entlang der Ziele und Prioritäten des EHR entsprechend zu reformieren.

Gleichzeitig steigern die europäischen - und somit auch die österreichischen - Hochschulen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext.

Im Rahmen der 10-Jahres-Jubiläumskonferenz 2010 in Budapest und Wien wurde der Europäische Hochschulraum ausgerufen. Nunmehr gilt es, die in den regelmäßig stattfindenden Ministerinnen-Konferenzen/Minister-Konferenzen vereinbarten Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Reformvorhaben weiter voranzubringen.

Die wesentlichen Eckpunkte des Europäischen Hochschulraums - Bologna-Prozesses sind u.a.:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • dreistufiges Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD)
  • European Credit Transfer und Accumulation System - ECTS
  • Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern
  • Lebenslanges Lernen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • Europäische Dimension der Hochschulausbildung
  • Soziale Dimension und Inklusion in der Hochschulbildung
  • Beschäftigungsfähigkeit
  • Grundwerte zur freien und autonomen Ausübung von akademischer Wissenschaft und Forschung

Im Mai 2018 haben sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung im Mai 2018 bei ihrer Konferenz zum Europäischen Hochschulraum in Paris darauf verständigt, den Fokus im Bologna Prozess auf die Wahrung akademischer Grundwerte wie die Autonomie der Hochschulen und die akademische Freiheit, auf die Innovation in Lehre und Lernen sowie auf die Digitalisierung zu erweitern. Ein besonders ambitioniertes Ziel wurde in der Entwicklung von transnationalen Kooperationen - u.a. durch die Schaffung von sogenannten "Europäischen Universitäten" - gesetzt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Entwicklungen bekennen sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung zuletzt in ihrer von Italien ausgerichteten Online-Konferenz im November 2020 zu den drei vorrangigen Prioritäten Inklusion, Innovation und Interkonnektivität und halten dies im sogenannten Rom Kommunikée fest.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 27. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung