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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Aufnahme einer Stätte in die "Liste des Erbes der Welt"

 Aufnahme in die "Liste des Erbes der Welt" und das Komitee


Ein Vertragsstaat stellt ein Ansuchen um Aufnahme einer Stätte an das Komitee des Welterbes. Dieses tagt einmal jährlich und hat seinen Sitz in Paris.

Das Komitee besteht aus Staatenvertreterinnen/Staatenvertretern und Expertinnen/Experten aus 21 Ländern: Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China, Ägypten, Äthiopien, Guatemala, Ungarn, Kirgisistan, Mali, Nigeria, Norwegen, Oman, Russland, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Spanien, Saudi-Arabien, Thailand und Uganda.

Das Komitee des Welterbes wird vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) beraten.

Sobald das Komitee eine Stätte als Welterbe anerkennt, wird diese auf die "Liste des Erbes der Welt" gesetzt.

"Liste des gefährdeten Erbes der Welt" - "Rote Liste"


Eine Stätte, die als besonders gefährdet gilt, wird in die "Liste des gefährdeten Erbes der Welt" eingetragen, auch bekannt als "Rote Liste". Krieg, Zerstörung, Umweltverschmutzung, Bauvorhaben sowie Naturkatastrophen können Stätten des Welterbes gefährden. Derzeit befinden sich insgesamt 52 der 1.154 Stätten des Welterbes auf dieser Liste.

Streichung von der "Liste des Erbes der Welt"

Sobald eine Stätte des Welterbes nachhaltig beschädigt oder ganz zerstört wurde, wird diese von der Liste gestrichen. Bisher wurden nur drei Stätten von der Liste gestrichen: 

  • Das Dresdner Elbtal in Deutschland, aufgrund der Zerstörung der Landschaft durch den Bau der Waldschlößchenbrücke.
  • Das Arabische Oryx-Wildschutzgebiet in Oman, weil das Schutzgebiet vom Staat Oman verkleinert wurde.
  • Die britische Stadt Liverpool, da der Wert der Hafenstadt durch zahlreiche Bauprojekte beschädigt wurde.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion