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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ansprüche bei Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung betroffene Personen haben Ansprüche auf

  • Schadenersatz oder
  • Beseitigung der Diskriminierung und
  • Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Achtung

Eine diskriminierende Kündigung oder Entlassung ist binnen 14 Tagen gerichtlich anzufechten. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann alternativ einen Anspruch auf Schadenersatz und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung geltend machen, wenn sie/er die Beendigung gegen sich gelten lässt.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber dürfen Personen, die eine Beschwerde wegen Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) eingereicht haben oder sich in einem anhängigen Verfahren zur Durchsetzung der Gleichbehandlung befinden, nicht benachteiligen. Es darf also keine Entlassung, Kündigung oder andere Form der Benachteiligung erfolgen, die als Reaktion darauf zu werten ist, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer versucht, das Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Das Benachteiligungsverbot gilt auch für Zeuginnen/Zeugen oder Auskunftspersonen in Verfahren bzw. für jene Personen, die Beschwerden einer Kollegin/eines Kollegen unterstützen.

Die Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgesetz müssen gerichtlich geltend gemacht werden.

Nähere Informationen zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche finden sich im Kapitel "Durchsetzung der Rechtsansprüche aus dem Gleichbehandlungsgesetz".

Achtung

Für das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) gelten andere Ansprüche. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK). 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt