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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Computerviren und andere schädliche Programme

Computerviren und andere schädliche Programme

Kurz gesagt sind Computerviren kleine Programme, die sich in andere Computerprogramme oder Bereiche des Betriebssystems einnisten und dort nicht kontrollierbare, oft schädliche Veränderungen vornehmen. Umgangssprachlich werden auch sogenannte "Würmer" und "Trojanische Pferde" (kurz: "Trojaner") als Viren bezeichnet. In der Praxis gibt es viele Mischformen der unterschiedlichen Schädlingstypen. Viren verstecken sich am häufigsten in ausführbaren Dateien. Diese sind durch Dateiendungen wie "EXE" oder "COM" erkennbar.

Sogenannte "Spyware" und "Adware" beeinträchtigen zwar die grundsätzliche Systemfunktionalität nicht, sind jedoch mit anderen Nachteilen verbunden. Spyware sammelt Daten über die Tätigkeit von Computernutzerinnen/Computernutzern und leitet diese an Dritte weiter. Adware wird ohne Zustimmung der Nutzer und Nutzerinnen für Werbung oder auch Marktforschung eingesetzt.

Wie kann ich meinen Computer schützen?

Es gibt leider keinen hundertprozentigen Schutz für ihren Computer. Durch Ihr Verhalten im Internet können Sie aber das Risiko verringern.
Beachten Sie die folgenden Punkte, um Ihren Computer bestmöglich zu schützen:

  • Verwenden Sie eine Internetfirewall (ein Schutzprogramm, das unerwünschte Zugriffe von außen auf Ihren Computer abblockt)
  • Nutzen Sie aktuelle Software und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
  • Verwenden Sie aktuelle Antiviren-Software und gegebenenfalls Zusatzprogramme zum Schutz vor Spyware oder Adware
  • E-Mails und E-Mails-Anhänge von verdächtigen oder unbekannten Absenderinnen/Absendern sollten nicht geöffnet werden
  • Sichern Sie laufend Ihre Daten z.B. mit Hilfe von Cloud Diensten wie DropBox, iCloud, OneDrive, etc.
  • Das Anlegen von Benutzerkonten mit eingeschränkten Berechtigungen für Kinder, die auf den Computer Zugriff haben, kann verhindern, dass diese versehentlich unerwünschte Programme installieren

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion