Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Künstlerförderungen Burgenland

Allgemeine Informationen

Im Bereich → Kultur und Wissenschaft des → Amtes der Burgenländischen Landesregierung werden unter anderem folgende Förderungsmaßnahmen oder Wettbewerbe angeboten:

  • Kulturförderung (→ Land Burgenland)
    • Förderung von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen, die im Kulturbereich tätig sind, aufgrund des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes
    • Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich: kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen
  • Auslandskultur (→ Land Burgenland)
    • Kulturpartnerschaften mit Südtirol und Waldeck-Frankenberg
    • Kulturpartnerschaft mit den EUREGIO-Komitaten Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala
    • Partnerschaft Burgenland - Bayreuth
  • Künstleratelier Paliano (→ Land Burgenland)

Zuständige Stelle

Die → Abteilung 7 der Burgenländischen Landesregierung

Erforderliche Unterlagen

Das Förderansuchen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit (Burgenländisches Kulturförderungsgesetz)

Zum Formular

Ein → Förderansuchen zur Orientierungshilfe wird Ihnen vom → Amt der Burgenländischen Landesregierung zum Download angeboten.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion