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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Die Umweltanwaltschaft Österreichs

Diese Anwaltschaften sind unabhängige Einrichtungen der Bundesländer. Sie kümmern sich um die Lösung von Umweltproblemen und stehen als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen und Projektwerber zur Verfügung.

Kontakt

NameKontaktdatenInformationen zur Ombudsstelle 
Umweltanwaltschaft Burgenland Thomas A. Edison Straße 2
TechLab Eisenstadt - Bauteil 1, Erdgeschoß
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 57 600 2192
Fax: +43 57 600 72193
E-Mail: umweltanwalt.burgenland@bgld.gv.at
Informationen zum Burgenländischen Umweltanwalt
Umweltanwaltschaft Kärnten 

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Unterabteilung Naturschutz- und Nationalparkrecht 
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee,
Telefon: +43 50 536 18012
Fax: +43 50 536 18200
E-Mail: kaernten.umweltanwalt@ktn.gv.at  

Informationen zum Kärntner Umweltanwalt
Umweltanwaltschaft Niederösterreich Tor zum Landhaus
Wiener Straße 54
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742 900 512 746
Fax: +43 2742 900 513 540
E-Mail: post.lad1ua@noel.gv.at  
Informationen zum Niederösterreichischen Umweltanwalt
Umweltanwaltschaft Oberösterreich Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon.: +43 732 7720 134 50
Fax: +43 732 7720 213 459
E-Mail: uanw.post@ooe.gv.at 
Informationen zum Oberösterreichischen Umweltanwalt
Umweltanwaltschaft
Salzburg 
Membergerstraße 42
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 629 80 50
Fax: +43 5572 629 805 20
E-Mail: office@lua-sbg.at  
Informationen zum Salzburger Umweltanwalt
Umweltanwaltschaft Steiermark Stempfergasse 7
8010 Graz
Telefon: +43 316 877 29 65
Fax : +43 316 877 59 47
E-Mail: umweltanwalt@stmk.gv.at
Informationen zur Steiermärkischen Umweltanwältin
Umweltanwaltschaft Tirol Meranerstraße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 0512 508 3492
Fax +43 0512 508 743 495
E-Mail: landesumweltanwalt@tirol.gv.at
Informationen zum Tiroler Umweltanwalt
Umweltanwaltschaft Vorarlberg Jahngasse 9
6850 Dornbirn
Telefon: +43 5572 251 08
Fax: +43 05572 251 088
E-Mail: office@naturschutzanwalt.at 
Informationen zur Vorarlberger Umweltanwältin
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Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion