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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Achtung

Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555
Die Frauen helpline unter der Nummer 0800 222 555 bietet kostenlose telefonische Erst- und Krisenberatung für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Mit der Erreichbarkeit von 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr erhalten Sie rasche Hilfe in Akutsituationen

Frauenberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauenberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen bieten Ihnen, wenn Sie von sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind, Fach- und Krisenberatung – während der Öffnungszeiten telefonisch und/oder persönlich – an.

Der HelpCh@at bietet Onlineberatung für Frauen und Mädchen allen Formen der Gewalt (körperliche, seelische, sexualisierte, psychische, familiäre Gewalt; digitale Gewalt, Hass im Netz u.v.m.).

Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte: Unter 0800 133 133 kann per Fax oder SMS Hilfe gerufen werden.

Hinweis

Umfassende Informationen über die Angebote der Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien bieten die Homepage der autonomen österreichischen Frauennotrufe sowie die Homepage des Frauennotrufes der Stadt Wien.

Frauen- und Mädchenberatungsstellen

Frauen- und Mädchenberatungsstellen bieten eine umfassende Beratung bei Gewalterfahrung und in rechtlichen Angelegenheiten sowie Scheidungsbegleitung und psychologische Betreuung, aber auch Beratung in beruflichen und gesundheitlichen Angelegenheiten.

Erfragen Sie direkt bei der Beratungsstelle das jeweilige Beratungsangebot und die Beratungszeiten. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonym.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf den Seiten des Bundeskanzleramts – Sektion Frauen und Gleichstellung.

Frauenberatungsstellen helfen Einzelpersonen und Familien bei allgemeinen, rechtlichen und medizinischen Problemen.

Weitere Tipps und Telefonnummern finden sich in dem Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt